Zu Beginn des Wochenendes erhalten wir einen Brief, in dessen Brieffenster wir ein Aktenzeichen lesen können. Uns wird schon etwas mulmig… Der Brief kommt vom zuständigen Bauamt und der Inhalt ist leider nicht sehr erfreulich…
Das Bauamt teilt uns mit, dass ihrer Auffassung nach Erklärungen und Nachweise fehlen.
Konkret geht es um textliche Festsetzungen im Bebauungsplan, die aus dem Bauantrag nicht ersichtlich sind. Wir müssen beispielsweise eine Erklärung abgeben, dass wir gedenken uns an die vorgeschriebene Fassadengestaltung (Farbe, Material) zu halten. In unseren Zeichnungen finden sich keine Farbangaben. Es betrifft auch noch ein paar ähnliche Festsetzungen. Etwas komisch finden wir das schon, denn dem Bauantrag liegt eine Blanko-Erklärung bei, in der wir eingeräumt haben, alle Punkte zu beachten. Naja.
Etwas besorgter sind wir über zwei Punkte, zu denen das Bauamt nun Nachweise oder einen Antrag zur Befreiung vom Bebauungsplan fordert. Wir vermuten, dass der Sachbearbeiter unseren Zwerchgiebel für einen “Dachaufbau” hält, für die besondere Höchstmaße gelten müssen. Außerdem wird ein Nachweis bzgl. einer Festsetzung der Fenster gefordert, was wir nicht nachvollziehen können.
Wir haben unseren Architekten in die Spur geschickt um das zu klären. Einhalten müssen wir eine Frist von 10 Tagen, andernfalls wird unser Bauantrag nicht als “vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren” behandelt. Stattdessen werden die Abweichungen unter Beteiligung der Nachbarn beurteilt, die zum Bauvorhaben Stellung nehmen können.