Viele zukünftige Bauherren müssen sich irgendwann mit dem Thema Bebauungsplan auseinandersetzen. Aber wer legt eigentlich fest, wie euer zukünftiges Haus aussehen soll? Wir haben einmal kurz zusammengefasst, wie Bebauungsplan entsteht und wer dabei seine Finger im Spiel hat.
Wer erstellt den Bebauungsplan?
Die Bebauungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Meist wird die Gemeinde dann aktiv, wenn ein neues Baugebiet ausgewiesen wird. Es kann jedoch auch sein, dass die Gemeinde eine Regelung für ein Gebiet mit Altbebauung trifft.
Üblicherweise werden die Mitarbeiter der lokalen Baubehörde zunächst einen Entwurf erstellen. Dabei berücksichtigen sie die Ziele, welche von “oben”, z.B. dem Gemeinderat, vorgegeben wurden. Zu diesem Entwurf wird auch eine Begründung verfasst. In dieser legt die Gemeinde dar, welche Ziele den einzelnen Vorschriften zugrunde liegen.
Nach Abschluss des gesamten Verfahrens wird der Bebauungsplan vom Stadt- oder Gemeinderat verabschiedet und damit rechtskräftig.
Wozu gibt es Bebauungspläne?
Ein wichtiger Grund ist die Festlegung von verschiedenen Zonen, etwa reines Wohngebiet oder Mischgebiet. Für Gemeinden ist dies wohl der wichtigste Aspekt: Die Bebauungspläne legen den Rahmen fest, in welchem sich Gewerbe ansiedeln kann. Auch muss die Gemeinde ausreichend Raum für die Infrastruktur vorhalten: Schulen, Kindergärten, Straßen und andere Aufgaben der Gemeinde müssen rechtzeitig ihren Platz finden.
Die Festlegung von Regeln für Wohnhäuser ist demgegenüber zweitrangig. Der Vorteil für Bauherren ist aber die schnellere und einfachere Genehmigung von Bauverfahren. Hält man sich an alle Vorgaben, kann ein Bauantrag üblicherweise relativ schnell bearbeitet werden und kann auch nicht einfach abgelehnt werden.
Die Vorgaben und Einschränkungen können dabei verschiedene Gründe haben. Beschränkungen der überbauten Fläche dienen vor allem dem Boden- und Hochwasserschutz. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das ausreichend Regenwasser versickern kann. Zudem soll vermieden werden, dass Böden übermäßig versiegelt werden.
Weitere Einschränkungen können sich aus dem Umweltschutz ergeben. Pflanzlisten sollen dafür sorgen, dass einheimische Tiere einen passenden Lebensraum finden können. Seltene Tierarten können auch dafür sorgen, dass Baufelder eingeschränkt werden.
Die kontroversen Einschränkungen sind allerdings meist mit dem “Charakter” der Wohngegend begründet: Hier gehen die Meinungen wohl am weitesten auseinander, inwiefern eine möglichst einheitliche Bauweise den Wohnwert einer Gegend erhöht.
Wer ist am finalen Bebauungsplan beteiligt?
Der Entwurf der Gemeinde wird dann zum einen öffentlich ausgelegt, so dass sich alle Interessierten diesen ansehen können. Außerdem werden zahlreiche Anfragen an die “Träger der öffentlichen Belange” gestellt.
Damit sind eine Vielzahl von staatlichen und privaten Organisationen und Behörden gemeint. Das könnten etwa die Deutsche Bahn, Landesämter, Umweltbehörden, Katastrophenschutz oder die örtlichen Energieversorger sein. Diese können Einspruch erheben, wenn ihre Interessen durch den Bebauungsplan verletzt werden könnten.
Auch die Bürger können Einspruch erheben. Dies geschieht schriftlich und jeder Kritikpunkt muss einzeln begründet werden.
Nachdem die gesetzte Frist um ist, werden die Kommentare und Änderungsanträge geprüft. Diese werden dann entweder (mit Begründung) abgelehnt oder angenommen.
Der fertige Bebauungsplan wird dann von der Gemeinde veröffentlicht. Heutzutage geschieht das üblicherweise auf der Webseite der Stadt oder Gemeinde. Einige Gemeinden stellen auch die komplette Dokumentation, inklusive Begründung und allen Kommentaren zur Verfügung. Darin könnten sich hilfreiche Hinweise finden lassen, falls man eine Abweichung vom Bebauungsplan plant und den Klageweg beschreiten möchte.